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Ich bin für Gerechtigkeit

    DIE ZEIT vom 26. März 2015:

    Von Juni an sollen nicht mehr Mieter, sondern Vermieter die Vermittler-Courtage zahlen. Jetzt wollen die Makler gegen dieses „Bestellerprinzip“ klagen. Ein Gespräch mit Bettina Schönhoff, die das Verfahren vorantreibt. Interview: Charlotte Parnack

    Suryo kommentiert:

    „Bestellerprinzip“ ist schlicht Marktwirtschaft! Wer die Leistung nachfragt, bezahlt. Was ist daran unverständlich oder gar ungerecht?

    Mein Kommentar:

    10 Monate lang habe ich eine Wohnung gesucht und keine gefunden. Zwischendurch lief die Räumungsklage wegen Eigenbedarfs an und das Urteil wurde verkündet. Die ganze Zeit habe ich versucht, einen Makler mit der Suche nach einer Wohnung zu beauftragen, zuerst in Oberbayern, dann in Berlin. Alle lehnten das ab, d.h. die allermeisten reagierten überhaupt nicht.

    Auf meine Bewerbungen auf Internet-Maklerangebote bekam ich in der Regel computergenerierte Antworten; die Makler lesen nicht, was man schreibt. Zum Beispiel habe ich geschrieben, dass ich für eine Wohnungsbesichtigung 700 Kilometer anreisen muss und sehr kurzfristige Termine kaum wahrnehmen kann. Als Antwort kam die Einladung zur Besichtigung für den nächsten Tag früh morgens.

    Die Arbeit der Makler, die ich kennengelernt habe (die Arbeit, nicht die Makler) war etwas, das jeder Vermieter leicht selbst tun könnte, nämlich eine Annonce in der Zeitung oder im Internet aufzugeben und Besichtigungstermine zu verkünden. Das würde keine 2,38% der Miete kosten. Die Provision muss ich für absolute Untätigkeit hinsichtlich meiner Interessen bezahlen. Das ist sehr ärgerlich.

    Selbstverständlich zahle ich gern für gute Arbeit. Wenn sich ein Makler bequemt hätte, für mich zu arbeiten, und das mit Erfolg, wäre es gerecht, dass ich die Provision zahlte. Aber das ist Theorie.

    Bestellerprinzip

    Das Problem ist, dass ich als Mieter gar keine Leistung vom Makler bestellen kann. Wenn ich also darauf angewiesen bin, dass mir jemand bei der Wohnungssuche hilft, weil ich z.B. keine Zeit habe und 700 km entfernt wohne, dann hilft mir kein Makler (sehen Sie auch meinen Kommentar). Aber bezahlen muss ich den Makler, wenn ich trotz des Widerstandes der ganzen Zunft eine Wohnung finde, für die der Eigentümer einen Makler bestellt hat (was meistens und bei Internet-Angeboten fast immer der Fall ist).

    Also: wenn Mieter einen Makler für sich arbeiten lassen wollen, muss sich etwas, oder vieles, ändern.